Dunavor

Alpha

Teilnahmevereinbarung

Die Bedingungen für die Teilnahme an der geschlossenen Alpha von Dunavor.

Fassung 2.0 · Stand August 2026

1. Vertragsparteien und Begriffe

Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen

Ing. Mag. Slobodan Tegeltija, Postfach 0005, 6900 Bregenz, Österreich, und Katharina Krug, c/o IP-Management #48867, Ludwig-Erhard-Str. 18, 20459 Hamburg, Deutschland

— nachfolgend gemeinsam „die Anbieter" — und der Person, die sich zur geschlossenen Alpha von Dunavor anmeldet — nachfolgend „der Teilnehmer". Die Bezeichnung gilt geschlechtsunabhängig.

Die Anbieter haften dem Teilnehmer gegenüber als Gesamtschuldner. Kontakt: info@dunavor.de

2. Gegenstand

Dunavor ist ein in Entwicklung befindliches Online-Rollenspiel. Die geschlossene Alpha ist ein Test einer unfertigen Vorabversion. Sie dient dem Auffinden von Fehlern und der Sammlung von Rückmeldungen, nicht der Nutzung eines fertiggestellten Spiels.

Die Teilnahme ist unentgeltlich und freiwillig. Ein Anspruch auf Zulassung zur Alpha, auf einen bestimmten Zeitpunkt des Zugangs oder auf eine bestimmte Teilnahmedauer besteht nicht. Über die Zulassung entscheiden die Anbieter nach freiem Ermessen; der Zugang erfolgt in Gruppen zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

3. Teilnahmevoraussetzungen

Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, das 16. Lebensjahr vollendet zu haben. Diese Altersgrenze gilt unabhängig vom Mindestalter der Discord-Gemeinschaft der Anbieter.

Die Anmeldung erfolgt über das persönliche Dunavor-Konto des Teilnehmers. Zugangsdaten und Alpha-Zugang sind nicht übertragbar und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

4. Beschaffenheit der Testversion

Die Alpha befindet sich in einem frühen Entwicklungsstand. Insbesondere gilt:

  • Die Software kann fehlerhaft sein, abstürzen oder zeitweise nicht erreichbar sein.
  • Inhalte, Regeln und Funktionen können jederzeit geändert werden oder entfallen.
  • Spielfortschritt wird gelöscht. Charaktere, Gegenstände und Fortschritt werden im Verlauf der Entwicklung zurückgesetzt („Wipe"), spätestens mit Ende der Alpha. Ein Anspruch auf deren Erhalt besteht nicht.
  • Die Anbieter können die Alpha jederzeit unterbrechen, ändern oder beenden.

Ein Anspruch auf Verfügbarkeit, auf bestimmte Inhalte oder auf Erhalt von Spielständen entsteht durch die Teilnahme nicht.

5. Vertraulichkeit

Der Teilnehmer erhält Zugang zu unveröffentlichten Inhalten. Zum Schutz des Entwicklungsstands gilt:

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Anbieter veröffentlicht der Teilnehmer keine Inhalte aus der Alpha. Dies umfasst insbesondere Bildschirmfotos, Videoaufnahmen, Livestreams, Beschreibungen von Spielinhalten sowie die Bereitstellung oder Weitergabe von Spieldateien.

Innerhalb der dafür vorgesehenen Alpha-Kanäle der Discord-Gemeinschaft der Anbieter ist der Austausch über die Testerfahrungen ausdrücklich erwünscht.

Zustimmungen werden auf Anfrage erteilt. Geben die Anbieter Inhalte allgemein frei, teilen sie dies in den Alpha-Kanälen ausdrücklich mit.

Diese Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen über die Alpha, die ohne Zutun des Teilnehmers bereits öffentlich bekannt sind oder von den Anbietern selbst veröffentlicht wurden. Sie endet spätestens mit der öffentlichen Veröffentlichung des Spiels.

6. Rückmeldungen

Eine Verpflichtung zur Abgabe von Rückmeldungen besteht nicht.

Übermittelt der Teilnehmer Fehlerberichte, Vorschläge, Ideen oder ähnliches Feedback (zusammen „Rückmeldungen"), räumt er den Anbietern das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, diese Rückmeldungen für die Entwicklung und Vermarktung von Dunavor und verbundenen Produkten zu verwenden, zu bearbeiten und zu verwerten. Ein Anspruch auf Vergütung, Nennung oder Umsetzung entsteht daraus nicht.

Rechte an eigenständigen Werken, die der Teilnehmer außerhalb der Alpha geschaffen hat, werden durch diese Vereinbarung nicht berührt.

7. Pflichten des Teilnehmers

Es gelten die Serverregeln der Anbieter. Darüber hinaus gilt:

  • Der Teilnehmer unternimmt keine Versuche, die Software zu verändern, zu entschlüsseln, nachzubauen oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen. Ausgenommen ist das Auffinden und Melden von Fehlern und Sicherheitslücken; dies ist ausdrücklich erwünscht.
  • Der Einsatz von Programmen Dritter, die Vorteile im Spiel verschaffen oder den Spielablauf automatisieren (Cheats, Bots, Manipulationswerkzeuge), ist untersagt. Bekannte Fehler dürfen nicht wiederholt zum eigenen Vorteil ausgenutzt werden; sie sind zu melden.
  • Das systematische Auslesen von Spieldaten sowie die Veröffentlichung hieraus gewonnener Inhalte („Datamining") ist untersagt.
  • Sicherheitslücken und schwerwiegende Fehler sind den Anbietern zu melden; eine Ausnutzung oder Veröffentlichung ist untersagt.
  • Mutwillige Angriffe auf den Spielbetrieb sowie die Störung anderer Teilnehmer sind untersagt.
  • Der Verkauf oder die Vermietung des Alpha-Zugangs, des Kontos sowie im Spiel erlangter Gegenstände oder Charaktere ist ebenso untersagt wie jede gewerbliche Nutzung der Alpha.

8. Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Rahmen der Alpha werden verarbeitet:

  • die Daten des Dunavor-Kontos des Teilnehmers (siehe Datenschutzerklärung),
  • der Discord-Name des Teilnehmers zur Zuordnung der Alpha-Rolle,
  • die Bestätigung dieser Vereinbarung samt Zeitpunkt und Fassung,
  • beim Spielen anfallende technische Daten, insbesondere IP-Adresse, Verbindungs- und Fehlerprotokolle sowie der Spielstand des Testcharakters.

Rechtsgrundlage ist die Erfüllung dieser Vereinbarung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie das berechtigte Interesse der Anbieter an einem stabilen und sicheren Testbetrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Für die Verarbeitung der Konto-, Spiel- und Zustimmungsdaten ist Ing. Mag. Slobodan Tegeltija allein verantwortlich im Sinne der DSGVO. Für die Verarbeitung im Rahmen der Discord-Gemeinschaft, insbesondere die Zuordnung der Alpha-Rolle, sind beide Anbieter gemeinsam verantwortlich (Art. 26 DSGVO); das Wesentliche der hierzu geschlossenen Vereinbarung ist in der Datenschutzerklärung zugänglich. Betroffenenrechte können gegenüber jedem der Anbieter geltend gemacht werden; Anlaufstelle ist info@dunavor.de.

Spielstände und technische Protokolle werden spätestens sechs Monate nach Ende der Alpha gelöscht. Die Bestätigung dieser Vereinbarung wird vier Jahre nach Ende der Alpha aufbewahrt, um sie im Streitfall nachweisen zu können. Löscht der Teilnehmer sein Dunavor-Konto, wird der Nachweis auf die für diesen Zweck erforderlichen Angaben reduziert.

Im Übrigen gelten die Datenschutzerklärung der Anbieter und die dort genannten Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde).

9. Beendigung der Teilnahme

Der Teilnehmer kann seine Teilnahme jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden; eine formlose Mitteilung an info@dunavor.de genügt. Alternativ kann die Teilnahme im Kontobereich zurückgezogen werden.

Die Anbieter können die Teilnahme beenden, wenn der Teilnehmer gegen diese Vereinbarung oder die Serverregeln verstößt, oder wenn die Alpha insgesamt beendet wird.

Die Vertraulichkeitspflicht nach Ziffer 5 gilt nach Beendigung der Teilnahme im dort genannten Umfang fort.

10. Haftung und Gewährleistung

10.1 Die Alpha wird als unfertige Testversion „wie sie ist" und ohne Zusage bestimmter Eigenschaften zur Verfügung gestellt. Eine Gewähr für eine bestimmte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder den Erhalt von Spielständen wird nicht übernommen.

10.2 Die Haftung der Anbieter für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, ist ausgeschlossen.

10.3 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) und nicht für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Anbieter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt ebenfalls unberührt.

11. Änderungen, Vorrang, anwendbares Recht

11.1 Änderungen. Die Anbieter können diese Vereinbarung für die Zukunft ändern, wenn dies aus triftigem Grund — etwa einer Änderung der Rechtslage oder der Weiterentwicklung der Dienste — erforderlich ist und den Teilnehmer nicht unangemessen benachteiligt. Über Änderungen wird der Teilnehmer mit angemessener Frist vorab informiert. Die geänderte Fassung wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Teilnehmer ihr ausdrücklich zustimmt. Stimmt er nicht zu, kann er an der Alpha nicht weiter teilnehmen.

11.2 Vorrang. Hat der Teilnehmer mit den Anbietern zusätzlich eine gesonderte Vereinbarung über eine Mitwirkung am Projekt Dunavor geschlossen, gehen deren Regelungen im Fall von Widersprüchen den Regelungen dieser Vereinbarung vor.

11.3 Anwendbares Recht. Auf diese Vereinbarung findet österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den zwingende Bestimmungen des Rechts jenes Staates gewähren, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

11.4 Gerichtsstand. Für Klagen gegen einen Verbraucher, der seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung in Österreich hat, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel eine dieser Voraussetzungen zutrifft. Für Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelten die dort zwingenden Gerichtsstandsregelungen.

Fragen zu dieser Vereinbarung? Schreib uns an info@dunavor.de. Siehe auch Datenschutzerklärung und Serverregeln.